Die universelle Erklärung der Menschenrechte und der Islam
.PRÄAMBEL
Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet,
da die Nichtanerkennung und Verachtung der Menschenrechte zu Akten der Barbarei geführt haben, die das Gewissen der Menschheit mit Empörung erfüllen, und da verkündet worden ist, daß einer Welt, in der die Menschen Rede- und Glaubensfreiheit und Freiheit von Furcht und Not genießen, das höchste Streben des Menschen gilt,
da es notwendig ist, die Menschenrechte durch die Herrschaft des Rechtes zu schützen, damit der Mensch nicht gezwungen wird, als letztes Mittel zum Aufstand gegen Tyrannei und Unterdrückung zu greifen,
da es notwendig ist, die Entwicklung freundschaftlicher Beziehungen zwischen den Nationen zu fördern,
da die Völker der Vereinten Nationen in der Charta ihren Glauben an die grundlegenden Menschenrechte, an die Würde und den Wert der menschlichen Person und an die Gleichberechtigung von Mann und Frau erneut bekräftigt und beschlossen haben, den sozialen Fortschritt und bessere Lebensbedingungen in größerer Freiheit zu fördern,
da die Mitgliedstaaten sich verpflichtet haben, in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen auf die allgemeine Achtung und Einhaltung der Menschenrechte und Grundfreiheiten hinzuwirken,
da ein gemeinsames Verständnis dieser Rechte und Freiheiten von größter Wichtigkeit für die volle Erfüllung dieser Verpflichtung ist,
verkündet
die Generalversammlung
diese Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
als das von allen Völkern und Nationen zu erreichende gemeinsame Ideal, damit jeder einzelne und alle Organe der Gesellschaft sich diese Erklärung stets gegenwärtig halten und sich bemühen, durch Unterricht und Erziehung die Achtung vor diesen Rechten und Freiheiten zu fördern und durch fortschreitende nationale und internationale Maßnahmen ihre allgemeine und tatsächliche Anerkennung und Einhaltung durch die Bevölkerung der Mitgliedstaaten selbst wie auch durch die Bevölkerung der ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Gebiete zu gewährleisten.
Koran 1/1. Im Namen Allahs, des Gnädigen, des Barmherzigen.
Koran 2/2. Dies ist ein vollkommenes Buch; es ist kein Zweifel darin: eine Richtschnur für die Rechtschaffenen;
Koran 33/21. Wahrlich, ihr habt an dem Propheten Allahs ein schönes Vorbild
für jeden, der auf Allah und den Letzten Tag hofft und Allahs häufig gedenkt.
Artikel 1 Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten
geboren. Sie sind mit Vernunft und Gewissen begabt und sollen einander im Geiste
der Brüderlichkeit begegnen.
Koran 4/144. O die ihr glaubt, nehmt euch keine Ungläubigen zu Freunden vor
den Gläubigen. Wollt ihr wohl Allah einen offenkundigen Beweis gegen euch
selbst geben?
Koran 9/28. O die ihr glaubt! wahrlich, die Götzendiener sind unrein....
Koran 4/101. Und wenn ihr durch das Land zieht, dann soll es keine Sünde für
euch sein, wenn ihr das Gebet verkürzt, so ihr fürchtet, die Ungläubigen würden
euch bedrängen. Wahrlich, die Ungläubigen sind euch ein offenkundiger Feind.
Koran 2/178. O die ihr glaubt, Vergeltung nach rechtem Maß ist euch
vorgeschrieben für die Ermordeten: der Freie für den Freien, der Sklave für
den Sklaven, und das Weib für das Weib. Wird einem aber etwas erlassen von
seinem Bruder, dann soll (die Sühneforderung) mit Billigkeit erhoben werden,
und (der Mörder) soll ihm gutwillig Blutgeld zahlen. Das ist eine Erleichterung
von eurem Herrn und eine Barmherzigkeit. Und wer hernach frevelt, den treffe
schmerzliche Strafe.
In anderen Worten die Gleichheit der Menschen wird im
Koran nicht anerkannt. Brüderliche Begegnung soll es nur zwischen Gläubigen
geben. Koranvers 2/178 kommt auch mit Artikel 2 und 4 in Konflikt.
Artikel 2 Jeder Mensch hat Anspruch auf die in dieser Erklärung verkündeten
Rechte und Freiheiten ohne irgendeine Unterscheidung, wie etwa nach Rasse, Farbe,
Geschlecht, Sprache, Religion, politischer oder sonstiger Überzeugung,
nationaler oder sozialer Herkunft, nach Eigentum, Geburt oder sonstigen Umständen.
Weiters darf keine Unterscheidung gemacht werden auf Grund der politischen,
rechtlichen oder internationalen Stellung des Landes oder Gebietes, dem eine
Person angehört, ohne Rücksicht darauf, ob es unabhängig ist, unter
Treuhandschaft steht, keine Selbstregierung besitzt oder irgendeiner anderen
Beschränkung seiner Souveränität unterworfen ist.
Koran 9/29. Kämpfet wider (tötet) diejenigen aus dem Volk der Schrift, die
nicht an Allah und an den Jüngsten Tag glauben und die nicht als unerlaubt
erachten, was Allah und Sein Gesandter als unerlaubt erklärt haben, und die
nicht dem wahren Bekenntnis folgen, bis sie aus freien Stücken den Tribut
entrichten und ihre Unterwerfung anerkennen.
Koran9/5. Und wenn die verbotenen Monate verfloßen sind, dann tötet die
Götzendiener, wo ihr sie trefft, und ergreift sie, und belagert
sie, und lauert ihnen auf in jedem Hinterhalt. Bereuen sie aber und verrichten
das Gebet und zahlen die Zakat, dann gebt ihnen den Weg frei. Wahrlich, Allah
ist allverzeihend, barmherzig.
Koran 9/123. O die ihr glaubt, kämpfet wider jene der Ungläubigen, die
euch benachbart sind, und laßt sie in euch Härte finden; und wisset, daß
Allah mit den Gottesfürchtigen ist.
Koran 4/34. Die Männer sind die Verantwortlichen über die Frauen, weil
Allah die einen vor den andern ausgezeichnet hat und weil sie von ihrem Vermögen
hingeben. Darum sind tugendhafte Frauen die Gehorsamen und die (ihrer
Gatten) Geheimnisse mit Allahs Hilfe wahren. Und jene, von denen ihr
Widerspenstigkeit befürchtet, ermahnt sie, laßt sie allein in den Betten und
straft sie. Wenn sie euch dann gehorchen, so sucht keine Ausrede gegen sie;
Allah ist hoch erhaben, goß.
Artikel 3 Jeder Mensch hat das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit
der Person.
Koran 9/5. Und wenn die verbotenen Monate verfloßen sind, dann tötet
die Götzendiener, wo ihr sie trefft, und ergreift sie, und belagert sie,
und lauert ihnen auf in jedem Hinterhalt. Bereuen sie aber und verrichten das
Gebet und zahlen die Zakat, dann gebt ihnen den Weg frei. Wahrlich, Allah ist
allverzeihend, barmherzig.
Artikel 4 Niemand darf in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden;
Sklaverei und Sklavenhandel sind in allen Formen verboten.
Koran 2/178. O die ihr glaubt, Vergeltung nach rechtem Maß ist euch
vorgeschrieben für die Ermordeten: der Freie für den Freien, der Sklave für
den Sklaven, und das Weib für das Weib. Wird einem aber etwas erlassen von
seinem Bruder, dann soll (die Sühneforderung) mit Billigkeit erhoben werden,
und (der Mörder) soll ihm gutwillig Blutgeld zahlen. Das ist eine Erleichterung
von eurem Herrn und eine Barmherzigkeit. Und wer hernach frevelt, den treffe
schmerzliche Strafe.
D.h. der Koran sieht hier Sklaverei als ganz normale
Institution an.
Koran 4/24. Und (verboten sind euch) verheiratete Frauen, ausgenommen solche, die eure Rechte besitzt (d.h. Sklavinnen)
.
Koran 16/75. Allah gibt (euch) das Gleichnis an die Hand von einem Sklaven, einem Leibeigenen, dieweil er über nichts Gewalt hat; und von einem (Freien), den Wir Selbst reichlich versorgt haben, und er spendet davon im verborgenen und öffentlich. Sind diese gleich? Preis sei Allah! Doch die meisten von ihnen wissen es nicht.
Artikel 5 Niemand darf der Folter oder grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden.
Quran5/38 Der Dieb und die Diebin - schneidet ihnen die Hände ab, als Vergeltung für das, was sie begangen, und als abschreckende Strafe von Allah. Und Allah ist allmächtig, allweise.
Artikel 6 Jeder Mensch hat überall Anspruch auf Anerkennung als
Rechtsperson.
Siehe Artikel 7 Koran 2/282
Quran 2/282. O die ihr glaubt, wenn ihr voneinander ein Darlehen nehmt auf eine bestimmte Frist, dann schreibt es nieder. Ein Schreiber soll in eurer Gegenwart getreulich aufschreiben; und kein Schreiber soll sich weigern zu schreiben, hat ihn doch Allah gelehrt; also soll er schreiben und der Schuldner soll diktieren, und er soll Allah, seinen Herrn, fürchten und nichts davon unterschlagen. Ist aber jener, der die Verpflichtung eingeht, einfältig oder schwach oder unfähig, selbst zu diktieren, so diktiere sein Beistand nach Gerechtigkeit. Und ruft zwei unter euren Männern zu Zeugen auf; und wenn zwei Männer nicht (verfügbar) sind, dann einen Mann und zwei Frauen, die euch als Zeugen passend erscheinen, so daß, wenn eine der beiden irren sollte, die andere ihrem Gedächtnis zu Hilfe kommen kann. Und die Zeugen sollen sich nicht weigern, wenn sie gerufen werden. Und verschmäht nicht, es niederzuschreiben, es sei klein oder groß, zusammen mit der festgesetzten (Zahlungs-) Frist. Das ist gerechter vor Allah und bindender für das Zeugnis und geeigneter, daß ihr nicht in Zweifeln gerät; (darum unterlasset die Aufschreibung nicht) es sei denn, es handle sich um Warenverkehr, den ihr von Hand zu Hand tätigt: in diesem Fall soll es keine Sünde für euch sein, wenn ihr es nicht aufschreibt. Und habt Zeugen, wenn ihr einander verkauft; und dem Schreiber oder dem Zeugen geschehe kein Nachteil. Tut ihr es aber, dann ist das euer Ungehorsam. Und fürchtet Allah; Allah wird euch Wissen geben, denn Allah weiß alle Dinge wohl.
In anderen Worten, die Zeugenschaft einer Frau gilt
laut Koran nur die Hälfte.
Ähnlich verhält es sich auch bei der Zeugenschaft der Ungläubigen.
Artikel 8 Jeder Mensch hat Anspruch auf wirksamen Rechtsschutz vorden
zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen alle Handlungen, die seine ihm
nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzen.
Artikel 9 Niemand darf willkürlich festgenomen, in Haft gehalten oder
des Landes verwiesen werden.
Artikel 10 Jeder Mensch hat in voller Gleichberechtigung Anspruch auf ein
der Billigkeit entsprechendes und öffentliches Verfahren vor einem unabhängigen
und unparteiischen Gericht, das über seine Rechte und Verpflichtungen oder über
irgendeine gegen ihn erhobene strafrechtliche Beschuldigung zu entscheiden hat.
Artikel 11 (1) Jeder Mensch, der einer strafbaren Handlung beschuldigt wird, ist
so lange als unschuldig anzusehen, bis seine Schuld in einem öffentlichen
Verfahren, in dem alle für seine Verteidung nötigen Voraussetzungen gewährleistet
waren, gemäß dem Gesetz nachgewiesen ist.
(2) Niemand kann wegen einer Handlung oder Unterlassung verurteilt werden, die
im Zeitpunkt, da sie erfolgte, auf Grund des nationalen oder internationalen
Rechts nicht strafbar war. Desgleichen kann keine schwerere Strafe verhängt
werden als die, welche im Zeitpunkt der Begehung der strafbaren Handlung
anwendbar war.
Artikel 12 Niemand darf willkürlichen Eingriffen in sein Privatleben, seine
Familie, sein Heim oder seinen Briefwechsel noch Angriffen auf seine Ehre und
seinen Ruf ausgesetzt werden. Jeder Mensch hat Anspruch auf rechtlichen Schutz
gegen derartige Eingriffe oder Anschläge.
Artikel 13 (1) Jeder Mensch hat das Recht auf Freizügigkeit und freie Wahl
seines Wohnsitzes innerhalb eines Staates.
(2) Jeder Mensch hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu
verlassen sowie in sein Land zurückzukehren.
Artikel 14 (1) Jeder Mensch hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgungen
Asyl zu suchen und zu genießen.
(2) Dieses Recht kann jedoch im Falle einer Verfolgung wegen nichtpolitischer
Verbrechen oder wegen Handlungen, die gegen die Ziele der Vereinten Nationen
verstoßen, nicht in Anspruch genommen werden.
Artikel 15 (1) Jeder Mensch hat Anspruch auf eine Staatsangehörigkeit.
(2) Niemandem darf seine Staatsangehörigkeit willkürlich entzogen noch ihm das
Recht dazu versagt werden, seine Staatsangehörigkeit zu wechseln.
Artikel 16 (1) Heiratsfähige Männer und Fraün haben ohne Beschränkung durch
Rasse, Staatsbürgerschaft oder Religion das Recht, eine Ehe zu schließen und
eine Familie zu gründen. Sie haben bei der Eheschließung, während der Ehe und
bei deren Auflösung die gleichen Rechte.
Koran 2/221. Und heiratet nicht Götzendienerinnen, ehe sie gläubig
geworden; selbst eine gläubige Sklavin ist besser als eine Götzendienerin,
so sehr diese euch gefallen mag. Und verheiratet (keine gläubigen Frauen) mit Götzendienern,
ehe sie gläubig geworden; selbst ein gläubiger Sklave ist besser als ein Götzendiener,
so sehr dieser euch gefallen mag.......
.
Koran 4/34. Die Männer sind die Verantwortlichen über die Frauen, weil Allah die einen vor den andern ausgezeichnet hat und weil sie von ihrem Vermögen hingeben. Darum sind tugendhafte Frauen die Gehorsamen......
Koran 25/52. So gehorche nicht den Ungläubigen....
Moslemische Frauen dürfen also keinen Nicht-Moslem
heiraten, auch wenn er Christ oder Jude ist.
(2) Die Ehe darf nur auf Grund der freien und vollen Willenseinigung der zukünftigen
Ehegatten geschlossen werden.
Koran 4/3. Und wenn ihr fürchtet, ihr würdet nicht gerecht gegen die Waisen
handeln, dann heiratet Frauen, die euch genehm dünken, zwei oder drei oder
vier; und wenn ihr fürchtet, ihr könnt nicht billig handeln, dann (heiratet
nur) eine oder was eure Rechte besitzt (Gefangene).....
Koran 4/24. Und (verboten sind euch) verheiratete Frauen, ausgenommen
solche, die eure Rechte besitzt (Gefangenen).......
Koran 4/25. Und wer von euch es sich nicht leisten kann, freie, gläubige Frauen
zu heiraten: dann was eure Rechte besitzt (Gefangene), nämlich eure gläubigen
Kriegsgefangenen. Und Allah kennt euren Glauben am besten. Die einen von euch
sind von den andern; so heiratet sie mit Erlaubnis ihrer Herren.
Hadith Bukhari: Volume 7, Book62, Nummer 67; Es erzählte Abu Huraira: Der
Prophet sagte, "Eine Witwe, oder reife Mutter sollte nicht verheiratet
werden bevor man sie nicht befragte, und eine Jungfrau sollte nicht verheiratet
werden ausser nach ihrem Einverständnis. " Die Leute fragten, "Oh
Apostel Allah´s! wie können wir ihr Einverständnis wissen? Er sagte: "Ihr
Schweigen indiziert ihr Einverständnis bzw. Erlaubnis ."
Auch Mohammed bekam von Allah die Lizenz zur Zwangsheirat:
(3) Die Familie ist die natürliche und grundlegende Einheit der Gesellschaft
und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat.
Artikel 17 (1) Jeder Mensch hat allein oder in Gemeinschaft mit anderen das Recht auf Eigentum.
(2) Niemand darf willkürlich seines Eigentums beraubt werden.
Koran 8/1. Sie befragen dich über die Beute. Sprich: «Die Beute gehört
Allah und dem Gesandten. Drum fürchtet Allah und ordnet die Dinge in Eintracht
unter euch und gehorchet Allah und Seinem Gesandten, wenn ihr Gläubige seid.»
Artikel 18 Jeder Mensch hat Anspruch auf Gedanken-, Gewissens- und
Religionsfreiheit; dieses Recht umfaßt die Freiheit, seine Religion oder seine
Überzeugung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Überzeugung
allein oder in Gemeinschaft mit anderen, in der Öffentlichkeit oder privat,
durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Vollziehung von Riten zu bekunden.
Muslime welche ihre Religion wechseln begeben sich in
Lebensgefahr bzw. werden als vogelfrei betrachtet:
Bukhari V.9 B. 83, N. 17
Es erzählte "Abdullah: Der Apostel Allahs sagte: "Das Blut eines
Muslims welcher bezeugt, dass niemand das Recht hat jemand anderen als Allah
anzubeten und, dass ich Sein Apostel bin kann nicht getötet werden, ausser in
drei Fällen: Als Qisas für Mord. Eine verheiratete Person welche illegal Sex
hat und einer welcher sich vom Islam abkehrt (Apostat) und die Muslime verlässt.
Volume 4 Number 260:
Ali verbrannte einige Leute und diese Nachricht erreichte Ibn Abas, welcher
sagte: "Wenn ich an seiner stelle gewesen wäre, dann würde ich sie nicht
verbrannt haben, denn wie der Prophet gesagt hatt: Bestrafe niemand mit der
Strafe Allah´s" Es besteht kein Zweifel ich würde sie getötet haben;
denn der Prophet sagte: wenn jemand (ein Muslim) seine
Religion ablegt dann töte(t) ihn."
Artikel 19 Jeder Mensch hat das Recht auf freie Meinungsäußerung; diese Recht
umfaßt die Freiheit, Meinungen unangefochten anzuhängen und Informationen und
Ideen mit allen Verständigungsmitteln ohne Rücksicht auf Grenzen zu suchen, zu
empfangen und zu verbreiten.
Koran 33/60-61. Wenn die Heuchler und die, in deren Herzen Krankheit ist, und
die, welche Gerüchte in der Stadt aussprengen, nicht ablassen, so werden Wir
dich sicherlich gegen sie antreiben; dann werden sie nicht als deine Nachbarn
darin weilen, es sei denn für kurze Zeit. 61. Weit sind sie von der Gnade! Wo
immer sie gefunden werden, sollen sie
ergriffen und hingerichtet werden.
Ahadith:
Sunan Abu DawudBuch 38; Nummer 4348
Abdullah Ibn Abbas erzählte:
Ein blinder Mann hatte eine Sklavenmutter die den Propheten (der Friede sei
mit ihm) beleidigte und schlecht über ihn sprach. Er kritisierte sie
scharf dafür aber sie hörte nicht auf mit ihrer Gewohnheit. Eines Nachts
begann sie schlecht über den Prophet (der Friede sei mit ihm) zu reden und
ihn zu beleidigen. Also nahm er einen Stock setzte ihn am ihrem Bauch
an, preßte an und tötete sie. Ein Kind das zwischen ihre Beinen kam
war von dem Blut bedeckt das dort war. Am morgen wurde der Prophet (der
Friede sei mit ihm) darüber informiert. Er versammelte die Leute und sagte:
"Der Mann der das getan hat, bei Allah und bei meiner Rechten, ich
fordere ihn auf aufzustehen. " Indem er über die Nacken der Leute
sprang und zitternd richtete sich der Mann auf. Er setzte sich vor den
Propheten (der Friede sei mit ihm) und sagte:
"Apostel Allah´s! Ich bin ihr Besitzer und sie pflegte dich zu
beleidigen und schlecht über dich zu reden. Ich verbat es ihr aber sie hörte
nicht auf, und ich kritisierte sie aber sie stoppte nicht mit ihrer
Gewohnheit. Ich habe zwei kleine Söhne von ihr, die so wie Perlen sind, und
sie war meine Partnerin. Letzte Nacht begann sie dich zu beleidigen und
schlecht über dich zu sprechen. Also nahm ich einen Stock, setzte ihn
an ihrem Bauch an und preßte an bis ich sie tötete. Darauf sagte
der Prophet (der Friede sei mit ihm); Oh seid Zeugen, für ihr Blut ist
kein Rachegeld (Blutgeld) zu zahlen.
Ahadith:
Sunan Abu-Dawud; Buch 38Nummer 4349
Es erzählte Ali ibn Abu Talib:
"Eine Jüdin pflegte den Propheten (der Friede sei mit ihm) zu beleidigen und schlecht über ihn zu reden. Ein Mann würgte (strangulierte) sie, biss sie starb. Der Apostel Allah´s (der Friede sei mit ihm) erklärte dass für ihr Blut keine Entschädigung zu zahlen sei."
Mit anderen Worten: Wer den Propheten (oder den Islam kritisiert) muss Angst haben, dass er/sie getötet wird. Der Mörder geht straffrei aus. Das ist eine implizite Einschränkung der Meinungsfreiheit
.
Artikel 20 (1) Jeder Mensch hat das Recht auf Versammlungs- und
Vereinigungsfreiheit zu friedlichen Zwecken.
(2) Niemand darf gezwungen werden, einer Vereinigung anzugehören.
Artikel 21 (1) Jeder Mensch hat das Recht, an der Leitung der öffentlichen
Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter
teilzunehmen.
(2) Jeder Mensch hat unter gleichen Bedingungen das Recht auf Zulassung zu öffentlichen
Ämtern in seinem Lande.
(3) Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen
Gewalt; dieser Wille muß durch periodische und unverfälschte Wahlen mit
allgemeinen und gleichem Wahlrecht bei geheimer Stimmabgabe oderin einem
gleichwertigen Verfahren zum Ausdruck kommen.
Artikel 22 Jeder Mensch hat als Mitglied der Gesellschaft Recht auf soziale
Sicherheit; er hat Anspruch darauf, durch innerstaatliche Maßnahmen und
internationale Zusammenarbeit unter Berücksichtigung der Organisation und der
Hilfsmittel jedes Staates in den Genuß der für seine Würde und freie
Entwicklung seiner Persönlichkeit unentbehrlichen wirtschaftlichen, sozialen
und kulturellen Rechte zu gelangen.
Artikel 23 (1) Jeder Mensch hat das Recht auf Arbeit, auf freie Berufswahl, auf
angemessene und befriedigende Arbeitsbedingungen sowie auf Schutz gegen
Arbeitslosigkeit.
Frauen haben im Islam nicht das Recht auf Arbeit. Sie brauchen die Erlaubnis ihres Vaters oder Ehemanns
.
URL dieser Seite: http://www.geocities.com/koraninfo/menschenrechte.htm